Corona-Information (Stand: 5. Februar 2021)
Zutrittsbeschränkungen gültig 8. Februar 2021 bis 17. Februar 2021Rechtsgrundlage:
4. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung vom 5.2.2021.
- Einlass nur mit (alternativ)
- negativem SARS-CoV-2-Antigentest, nicht älter als 48 Std.
- negativem SARS-CoV-2-PCR-Ttest, nicht älter als 48 Std.
- Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske ab dem Betreten und bis zum Verlassen meiner Praxisräume
Darüber hinaus:
- Zutritt ausschließlich gegen Voranmeldung (Tel.: 0676 645 22 11)
- Zutritt frühestens 5 Minuten vor dem geplanten Fußpflegetermin
- Maximal eine Begleitperson und nur dann, wenn dies aufgrund des Allgemeinzustandes des Kunden (der Kundin) erforderlich ist bzw. bei minderjährigen Jugendlichen
- Pflicht zur Handdesinfektion nach dem Betreten meiner Praxisräume mit dem von mir vorgesehenen Desinfektionsmittel
- Messen der Körpertemperatur mit berührungslosem Infrarot-Thermometer
Freundliche Grüße, mit den besten Wünschen für Ihre Gesundheit!